Ausnahmeregelungen, Sonderbestimmungen und nicht immer einfach verständliche Gesetze bestimmen die Deutsche Steuergesetzgebung. Das trifft auch auf Werbegeschenke oder Streuartikel zu. Wann diese kleinen Geschenke an Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten eine steuerliche Entlastung für das Unternehmen sind und unter welchen Voraussetzungen, ist aber recht einfach zu verstehen.
Achtung: Freigrenze berücksichtigen!
Während im Privatleben Geschenke eine Herzenssache und einfach zu handhaben sind, gibt es in der Geschäftswelt ein paar Grundsätze zu beachten. Sollen Kunden zum Geburtstag, zum neuen Jahr oder zu Weihnachten beschenkt werden, ist die Freigrenze für Geschenke zu beachten. Diese liegt derzeit bei 35 Euro und bezieht sich auf das Kalenderjahr und jeden einzelnen Kunden. Firmen können also einem treuen Kunden zum Wiegenfest und auch noch zu Neujahr durchaus Geschenke machen, nur sollten diese den Betrag von 35 Euro nicht überschreiten. Denn nur dann kann das Geschenk oder können die Präsente für diesen einen Kunden steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Und das für jedes Kalenderjahr aufs Neue.
Geschenke können steuerpflichtig werden
Übersteigt der Wert der Präsente an den Geschäftspartner oder Kunden die Summe von 35 Euro, gibt es einige Punkte zu beachten.
- Erhält ein Kunde oder Geschäftspartner im Laufe eines Kalenderjahres Präsente im Wert von mehr als 35 Euro, kann die gesamte Summe nicht steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
- Im Gegenteil: denn der Beschenkte ist verpflichtet den Wert des Präsentes als Betriebseinnahme zu deklarieren.
- Das schenkende Unternehmen ist obendrein verpflichtet, den Namen, die Adresse und den tatsächlichen Wert des Geschenkes preiszugeben, wird dies vom Finanzamt gefordert.
- Will die schenkende Firma dieser peinlichen Situation aus dem Weg gehen, kann mittels einer Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent des Wertes des Geschenks jede steuerliche Forderung abgeglichen werden.
- In diesem Fall ist es notwendig den Empfänger des Geschenkes darüber zu informieren, damit es nicht zu einer doppelten Besteuerung kommt.
- Außerdem muss dann das Geschenk nicht als Betriebseinnahme in der Buchführung des Empfängers auftauchen.
Geschenke erhalten die Freundschaft - auch beim Personal
Zuwendungen aller Art an Angehörige der Belegschaft können bis zu 60 Euro je Kalenderjahr als Betriebsausgaben deklariert werden. Übersteigen die Geschenke diesen Wert oder ist es ein Geldgeschenk, muss der Arbeitnehmer den Betrag in seiner Steuerklärung als Einkommen aufführen. Darüber hinaus können zusätzlich Geschenke zu besonderen Anlässen gemacht werden, die parallel zu den "normalen" Geschenken beim Finanzamt geltend gemacht werden können.
Dazu gehören Geschenke:
- zum Geburtstag
- zur Hochzeit
- aufgrund eines Betriebsjubiläums
- zur Geburt eines Kindes
Gegebenenfalls zwei Rechnungen ausstellen lassen
Um allem Ärger mit dem Finanzamt aus dem Wege zu gehen, ist es ein legaler "Trick" für Werbegeschenke oder Streuartikel getrennte Rechnungen erstellen zu lassen. In der ersten Rechnung ist der tatsächliche Wert der Geschenke aufgeführt. Die zweite Rechnung weist getrennt die Kosten für das Layout, den Grafiker oder die Logoerstellung aus, was Firmen mehr Spielraum bei der Auswahl ihrer Geschenke beschert.
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