Taschenmesser

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Mit einem Taschenmesser bereit für jedes Abenteuer

Taschenmesser als Werbemittel sind echte Multitools, die Männeraugen zum Strahlen bringen und das Unternehmen in ein gutes Licht rücken. Als Werbeartikel ersetzen viele Werkzeuge in einem einzigen Gerät. Ob als Klappmesser, Notfallmesser oder im klassischen Design hält ein Taschenmesser jede Menge Möglichkeiten bereit.

Ein Werbemittel für alle Fälle

Es passt als Werbegeschenk in jede Hosentasche und kann zugleich Messer, Schraubendreher, Dosenöffner, Kapselheber, Zahnstocher, Nagelfeile und Holzsäge sein. Beim Transport des Taschenmessers werden die Werkzeuge eingeklappt. Es gibt keine Verletzungen, wenn das Messer in der Hosentasche oder im Gürtel steckt. Eine Schere ist in jedem Multitool zu finden. Daneben gibt es im Werbegeschenk spezielle Werkzeuge, wie einen Hufkratzer, einen Fischschuppenlöser oder eine Pilzbürste.

Taschenmesser als Werbegeschenk

Mit der Zahl der Funktionen und der Handhabung steigt der Preis für ein Taschenmesser. Trotz der höheren Kosten als für Luftballons oder Gummibärchen ist es ein beliebtes Werbegeschenk für Unternehmen und Kunden. Sportgeschäfte und Reiseveranstalter geben das praktische Reisezubehör ihren Kunden gerne als Give Away dazu. Aber auch artfremde Branchen können davon profitieren, wenn die Klientel offen für solche Werbegeschenke ist. Die Griffschalen des Messers eignen sich optimal, um ein Logo anzubringen. Langlebig und bei vielen Outdooraktivitäten dabei transportiert das Outdoormesser die Werbebotschaft ganz nebenbei in die Welt. Als Unternehmen werden Sie mit hochwertiger Qualität und Zuverlässigkeit verknüpft, wenn das Messer zuverlässig seinen Dienst verrichtet. Ein Multitool gehört wie eine Taschenlampe oder ein Schlafsack zu jedem Ausflug dazu. Ein Notfallmesser mit Gurtschneider sollte in jedem Fahrzeug bereitliegen. Im Falle eines Unfalls kann es Leben retten.

Praktische Werbegeschenke

Kunden schätzen praktische Werbemittel, die im Alltag nützlich sind. Taschenmesser mit stumpfen Rücken fallen nicht unter das Waffengesetz. Nur Messer, die mit einer Vorrichtung zum Aufspringen der Klinge versehen sind, fallen darunter und dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben und nicht bei Veranstaltungen mitgeführt werden. Bei Flugreisen sind sie erlaubt, wenn die Klingenlänge vom Griff bis zur Spitze unter 6 cm liegt. Rostfreie Klingen lassen sich später nicht so gut schleifen wie Messer aus rostträgem Stahl.